Katzenschutzverordnung

Ab dem 1. Juli 2025 gilt im Landkreis Hildburghausen die Katzenschutzverordnung.

Die Verordnung dient dem Wohl der Tiere und besagt, dass männliche und weibliche Katzen älter als 6 Monate und mit freiem Auslauf kastriert, gechippt und registriert (Tasso, Findefix) sein müssen.

Freilaufende Katzen vermehren sich häufig unkontrolliert, was zu einer stetig wachsenden Zahl an streunenden und oft kranken oder unterernährten Tieren führt. Die Katzenschutzverordnung hilft dabei die Population der freilebenden Katzen zu begrenzen und den Schutz der heimischen Tierwelt zu verbessern.

Die Verordnung gilt unter anderem in den folgenden Städten und Gemeinden:

  • Stadt Schleusingen mit den Ortschaften Altendambach, Breitenbach, Erlau, Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Gottfriedsberg, Heckengereuth, Hirschbach, Hinternah, Oberrod, Rappelsdorf, Ratscher, Schleusingerneundorf, Silbach, St. Kilian und Waldau
  • Gemeinde Masserberg mit den Ortschaften Einsiedel, Fehrenbach, Heubach, Masserberg und Schnett
  • Gemeinde Ahlstädt
  • Gemeinde Bischofrod
  • Gemeinde Lengfeld

Eine vollständige Übersicht der betroffenen Städte und Gemeinden findest Du beim Landratsamt Hildburghausen.

Gerne stehen wir Dir mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbare am besten direkt einen Termin in unserer Praxis.